Sammelklage für Speditionen: Geldprämie

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SpeditionWenn Sie Speditionsdienstleistungen von Unternehmen in den Vereinigten Staaten (oder außerhalb der Vereinigten Staaten) erworben haben aber für Sendungen innerhalb, in oder aus den Vereinigten Staaten) zwischen dem 01.01.2001 und dem 14.09.2012 haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein Geldbelohnung von dem Sammelklage für Speditionen. Mit diesem Vergleich wird eine Klage beigelegt, in der Speditionsunternehmen auf der ganzen Welt behauptet werden, sich illegal verschworen zu haben, um die Preise für ihre Dienstleistungen festzulegen. Offenbar arbeiteten die Unternehmen zusammen, um verschiedene Gebühren und Zuschläge im Zusammenhang mit der Erbringung von Speditionsdienstleistungen festzulegen. Betroffen sind angeblich Strecken zwischen den USA und China, Hongkong, Japan, Taiwan und dem Vereinigten Königreich. Obwohl die Angeklagten jegliches Fehlverhalten bestreiten, haben sie beschlossen, die Angelegenheit außergerichtlich mit einem Vergleich im Wert von mehr als 197 Millionen US-Dollar beizulegen, der dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt wurde.

Hier ist eine Liste aller Angeklagten. Wenn Sie Speditionsdienstleistungen von einer der Beklagten, ihren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen erworben haben, können Sie ein Sammelkläger sein.

Angeklagte

  • ABX Logistics Worldwide NV/SA;
  • EGL, Inc. und EGL Eagle Global Logistics, LP („EGL“);
  • Expeditors International von Washington, Inc. („Expeditoren“);
  • Kühne + Nagel International AG und Kühne + Nagel, Inc. („Kühne + Nagel“);
  • Nishi-Nippon Railroad Co., Ltd. („Nishi-Nippon“);
  • Schenker, Inc. und ihre Mutter-, Tochter- und verbundenen Unternehmen, einschließlich Deutsche Bahn AG, Schenker AG und Bax Global, Inc. („Schenker“);
  • Morrison Express Logistics Pte. (Singapur) und Morrison Express Corporation (USA) („Morrison Express“);
  • United Aircargo Consolidators, Inc.;
  • UTi Worldwide, Inc.;
  • Vantec Corporation und Vantec World Transport (USA), Inc. („Vantec“);
  • Toll Global Forwarding (USA), Inc., Baltrans Logistics, Inc. und Toll Holdings Ltd. ("Maut");
  • Panalpina World Transport (Holding) LTD und Panalpina, Inc. („Panalpina“);
  • Geodis S.A. und Geodis Wilson USA, INC. („Geodis“);
  • DSV A/S, DSV Solutions Holdings A/S und DSV Air & Sea Ltd. w/n/a DFDS Transport (HK) Ltd. („DSV“);
  • Jet-Speed ​​Logistics, Ltd, Jet-Speed ​​Air Cargo Forwarders (USA) Inc. und Jet-Speed ​​Logistics (USA), LLC („Jet-Speed“); und
  • SDV Logistik Internationale.
  • Agility Holdings, Inc.; Agility Logistics Corp.; Geologistik Corp.; und Geologistics International Management (Bermuda) Limited (zusammen „Agility“);
  • Dachser GmbH & Co., KG, firmierend als Dachser Intelligent Logistics; und Dachser Transport of America, Inc. (zusammen „Dachser“);
  • Deutsche Post AG; Danzas Corporation (Geschäftstätigkeit als DHL Global Forwarding); DHL Express (USA) Inc.; DHL Global Forwarding Japan K.K.; DHL Japan Inc.; Exel Global Logistics, Inc.; und Air Express International USA, Inc. (zusammen „DHL“)nur für die abgetrennten japanischen Ansprüche;1
  • DSV A/S; DSV Solutions Holding A/S; und DSV Air & Sea Ltd. früher bekannt als DFDS Transport (HK) Ltd. (zusammen „DSV“);
  • Die in einem Vergleich enthaltenen „japanischen Beklagten“:
    • Hankyu Hanshin Express Holding Corporation, früher bekannt als Hankyu Express International Co., Ltd. und seine Tochtergesellschaft Hankyu Hanshin Express Co., Ltd. und ihre US-Tochtergesellschaft Hanshin Air Cargo USA, Inc. (zusammen „Hankyu Hanshin“);
    • Japan Aircargo Forwarders Association („JAFA“);
    • Kintetsu World Express, Inc. und seine US-Tochter Kintetsu World Express (U.S.A.), Inc. (zusammen „Kintetsu“);
    • „K“ Line Logistics, Ltd. und ihre US-Tochtergesellschaft „K“ Line Logistics (U.S.A.), Inc. (zusammen „K-Zeile“);
    • MOL Logistics (Japan) Co., Ltd. und seine US-Tochter MOL Logistics (USA) Inc. (zusammen „MOL-Logistik“);
    • Nippon Express Co., Ltd. und seine US-Tochter Nippon Express USA, Inc. (zusammen „Nippon Express“);
    • Die Nissin Corporation und ihre US-Tochtergesellschaft Nissin International Transport U.S.A., Inc. (zusammen „Nissin“);
    • Yamato Global Logistics Japan Co., Ltd. und seine US-Tochter Yamato Transport U.S.A. Inc. (zusammen „Yamato“);
    • Yusen Air & Sea Service Co., Ltd. und seine US-Tochtergesellschaft Yusen Air & Sea Service (U.S.A.), Inc. (zusammen „Yusen“);
  • Jet Speed ​​Logistics, Ltd., auch bekannt als Jet Speed ​​Air Cargo Forwarders (HK), Ltd.; Jet Speed ​​Logistics (USA), LLC; und Jet-Speed ​​Air Cargo Forwarders, Inc. (USA) (zusammen „Jet-Geschwindigkeit“);
  • United Parcel Service, Inc. und UPS Supply Chain Solutions, Inc. (zusammen „USV“).

Sammelklage gegen Spedition:

  • Speditionsantragsformular
  • Frist für das Antragsformular: 3/31/2016
  • Wer ist berechtigt: Jeder, der Speditionsdienstleistungen von Unternehmen in den Vereinigten Staaten (oder außerhalb den Vereinigten Staaten, aber für Sendungen innerhalb, in oder aus den Vereinigten Staaten) zwischen dem 01.01.2001 und 9/14/2012.
  • Geschätzter Betrag: Variiert
  • Kaufnachweis: N / A
  • Fallname und -nummer:Precision Associates Inc. V. Panalpina Welttransport, Fall Nr. 08-cv-00042, beim U.S. District Court for the Eastern District of New York

Kunden der gelisteten Speditionen erhalten ein Geldprämie von dem Sammelklage für Speditionen. Wenn Sie glauben, von diesen Gebühren betroffen zu sein, füllen Sie einfach das Antragsformular aus und warten Sie auf Ihre Abrechnung. Das Antragsformular scheint keinen Kaufnachweis zu erfordern, aber Sie sollten wahrscheinlich alle Dokumente im Auge behalten, die Ihren Anspruch stützen könnten. Finden Sie heraus, ob Sie sich für mehr qualifizieren Vergleiche bei Sammelklagen.

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