Für alle natürlichen und juristischen Personen, die zwischen September und September online ein Fitbit Flex, Fitbit One oder Fitbit Ultra gekauft und registriert haben. 01.01.2009 und Okt. 27, 2014, könnten Sie dafür berechtigt sein Fitbit Sleep Tracker Sammelklage!
Der Klage zufolge beschuldigten die Kläger Fitbit Inc. den Fitbit-Schlaf-Tracker fälschlicherweise zu bewerben und zu behaupten, dass das Gerät keine Möglichkeit habe, Schlafmuster genau zu verfolgen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Fitbit Sleep Tracker Sammelklage
- 2 So reichen Sie einen Anspruch ein
- 3 Endeffekt
Fitbit Sleep Tracker Sammelklage
- Antragsformular für Fitbit-Schlaf-Tracker
- Frist für das Antragsformular: 05/30/2019
- Wer ist berechtigt: Zu den Klassenmitgliedern gehören diejenigen, die in bestimmten Bundesstaaten während bestimmter Zeiträume betroffene Fitbit-Geräte mit einer E-Mail-Adresse gekauft und registriert haben.
- Geschätzter Betrag: $12.50
- Kaufnachweis: Jawohl
- Fallname und -nummer: Brickmann et al. V. Fitbit Inc., Fall Nr. 3:15-cv-02077, beim U.S. District Court for the Northern District of California.
Wie eine Forderung einreichen
- Gehen Sie rüber zum Antragsformular für den Fitbit-Schlaf-Tracker.
- Lesen Sie das Antragsformular, um zu sehen, ob Sie berechtigt sind.
- Füllen Sie das Antragsformular mit Ihren Daten aus.
- Reichen Sie Ihren Anspruch ein bis 30. Mai 2019um Ihre $12,50 zu erhalten!
Endeffekt
Für alle, die zwischen September und September ein Fitbit Flex, Fitbit One oder Fitbit Ultra online gekauft und registriert haben. 01.01.2009 und Okt. 27, 2014, könnten Sie $12.50 von der. bekommen Fitbit Sleep Tracker Sammelklage!
Der Klage zufolge beschuldigten die Kläger Fitbit Inc. den Fitbit-Schlaf-Tracker fälschlicherweise zu bewerben und zu behaupten, dass das Gerät keine Möglichkeit habe, Schlafmuster genau zu verfolgen.
Wenn Sie also berechtigt sind, einen Anspruch einzureichen bis 30. Mai 2019 um Ihre potenzielle Auszeichnung zu erhalten! Nicht Vergiss, einen Blick auf unsere vollständige Liste zu werfen Vergleiche bei Sammelklagen!